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AGB

PDF-Download AGB MyTOS GmbH

 

Stand 07/2011

1. Allgemeines

1.1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma MyTOS GmbH (nachfolgend MyTOS) liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. Ein Vertrag kommt –mangels besonderer Vereinbarung- mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von MyTOS zustande. Alle Auftragsänderungen- bzw. Ergänzungen des Bestellers bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

1.2. MyTOS behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. MyTOS verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Beladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2. Die Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von MyTOS zu leisten, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

2.3. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist kann MyTOS Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.

2.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.5. Der Besteller erwirbt Eigentum und Nutzungsrechte an beweglichen Sachen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.


3. Auftragserteilung

3.1. In der Auftragserteilung sind vom Besteller sämtliche für MyTOS erheblichen Angaben zu den von ihm bereitgestellten Waren (nachfolgend „Bereitstellungsgegenstände“) wie Artikelbezeichnung, Stückzahl, Abmessung, Material, Werkstücknummer und/oder Werkstoffzusammensetzung, etwaige Vorbehandlung und Vorschriften bezüglich der Beschichtungsflächen, Beschichtungsspezifikationen, Wärmebehandlung, internationale Normen und Einzelwert der Beistellgegenstände anzugeben. Hierunter fallen auch Angaben zu sonstigen Behandlungsvorschriften und Anforderungen an die Lagerung der Beistellgegenstände. MyTOS erhält vom Besteller alle für seine Arbeiten benötigten und aufgrund des Leistungsrahmens festgelegten Bauteile, Dokumentationen, Informationen und Daten. Diese müssen MyTOS zu Beginn der Arbeiten oder zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. MyTOS ist nicht verpflichtet, sie auf Mängelfreiheit hin zu überprüfen.

3.2. Der Besteller informiert MyTOS zeitgleich mit der Auftragserteilung über alle relevanten Anforderungen und Funktionen die die Bereitstellungsgegenstände oder zu fertigenden Werkstücke in den Produktionsprozessen des Bestellers erfüllen müssen.  


4. Lieferzeit, Verzug

4.1. Lieferzeiten sind nur annähernde Richtwerte und daher nicht verbindlich. Eine Einhaltung durch MyTOS setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Insbesondere sind vom Besteller zu liefernde Informationen und Unterlagen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben sowie Zeichnungen und Pläne mit geeigneten Maßangaben rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten MyTOS bereitzustellen.  Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn MyTOS die Verzögerung zu vertreten hat.

4.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

4.3. Die Bearbeitungszeit beginnt zu dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Termin. Die vorgesehene Bearbeitungszeit ist nach bestem Wissen, unter der Voraussetzung der gegebenenfalls planmäßigen Mitwirkung des Bestellers ermittelt.

4.4. Erkennt MyTOS, dass die Bearbeitungszeit für die Bearbeitung der Aufgabe nicht ausreicht, wird MyTOS dem Besteller unter Angabe der Ursachen schriftlich Änderungsvorschläge vorlegen. In diesem Fall werden sich MyTOS und der Besteller über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit verständigen. Ist für den Besteller eine Verlängerung nicht zumutbar, so kann er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

4.5. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

4.6. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von MyTOS zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4.7. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von MyTOS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.


5. Gefahrenübergang

5.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder MyTOS noch andere Leistungen z.B. die Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat.

5.2. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald MyTOS Versandbereitschaft anzeigt.

5.3. Bei Serviceleistungen geht die Gefahr mit Beendigung der jeweiligen Leistung auf den Besteller über.


6. Leistungsumfang

6.1. Die Leistungen sind von MyTOS in der Auftragsbestätigung abschließend aufgeführt. Soweit eine Auftragsbestätigung fehlt, bzw. Lieferschein und/oder Rechnung von MyTOS als Auftragsbestätigung gilt, ist die nicht widersprochene Auftragserteilung des Bestellers maßgebend.

6.2. MyTOS behält sich vor, den Lieferinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Besteller vor- bzw. bei Vertragsabschluß keine oder nur unvollständige bzw. falsche Informationen gemäß Ziff. 3.1 und 3.2 mitgeteilt hat, die für die Abgabe eines abschließenden Angebotes erforderlich sind. Etwaige aufgrund der fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben entstehenden Kosten und Verzögerungen fallen dem Besteller zur Last.


7. Warenanlieferung und Wareneingangskontrolle

7.1. Der Besteller hat bei Anlieferung der laut Einzelauftrag bzw. gemäß der Auftragsbestätigung von MyTOS zu präparierenden Bereitstellgegenstände Stückzahl, Bezeichnung und Wert der Ware auf einem Begleitpapier (Lieferschein) anzugeben. Ferner sind der Ware alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben insbesondere detaillierte Behandlungsvorschriften beizufügen. Dies gilt auch für etwa einzuhaltende besondere Anforderungen an die Lagerung hochempfindlicher Teile. Eine Einhaltung derartiger Anforderungen ist MyTOS gesondert zu vergüten, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart war.

7.2. Für Verluste, Verzögerungen der Ablieferung, Verwechslung usw., die infolge ungenauer Beschriftung und Kennzeichnung der Ware durch den Besteller dessen Spediteur usw. entsteht, haftet MyTOS nicht.

7.3. Die angelieferte Ware muss vom Auftraggeber in geeigneter Weise gekennzeichnet sein, den im Auftrag genannten Spezifikationen entsprechen und in einem zu bearbeitenden Zustand sein.


7.4. Angelieferte Ware, die den vorstehenden Anforderungen nicht genügt, kann MyTOS auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurücksenden. Der Besteller ist verpflichtet sämtliche Schäden, einschließlich entgangenen Gewinn, die durch die Zurverfügungstellung von nicht bearbeitungsgeeigneten Bereitstellungsgegenständen entstehen, zu ersetzen.

7.5. Die vom Besteller angelieferten Waren unterliegen einer Wareneingangskontrolle durch MyTOS, die sich auf die grobe Prüfung (äußerliche Unversehrtheit, Identität, Qualität) beschränkt. Festgestellte Mängel werden unverzüglich dem Besteller mitgeteilt.


8. Entgegennahme

8.1. Lieferungen sind, auch wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Nimmt der Besteller die Leistung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anzeige der Fertigstellung ab, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit in der Anzeige auf die Fiktionswirkung hingewiesen wurde. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Besteller die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.

8.2. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die dieser zu vertreten hat, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.


9. Sachmängel

9.1. MyTOS leistet Gewähr für alle bei Gefahrenübergang vorliegenden Mängel, es sei denn, ein Mangel beruht auf einem Umstand der dem Besteller zuzurechnen ist; dies gilt insbesondere bezüglich der vom Auftraggeber beigestellten Teile.

9.2. Für die Erhaltung  vorgeschriebener Maße der Beistellgegenstände übernimmt MyTOS keine Gewähr.

9.3. Die Mängelansprüche entfallen ferner
•    Für die Differenzen und Schäden, die auf fehlende, unrichtige, unvollständige oder ungenaue Angaben des Bestellers in der Auftragserteilung oder auf von MyTOS vor der Auftragsausführung als untauglich bezeichnete Bearbeitungsvorschriften zurückzuführen sind.
•    Für Schäden, die auf eine ungeeignete Beschaffenheit der übergebenden Waren zurückzuführen sind. (Materialfehler, Maßabweichungen, Oberflächenbehandlungen, Bearbeitungsrückstände sowie andere Fremdkörper, unsachgemäße Wärmebehandlung, Rostflecken, nicht ablösbare Rückstände, Lötverbindungen etc.). Dies gilt nur, soweit die Ungeeignetheit der Beistellgegenstände für die Bearbeitung für MyTOS nicht offensichtlich war.
•    Für die durch die Bearbeitung verursachte reduzierte Korrosionsbeständigkeit bei rostfreien Stählen.

9.4. Soweit in der Auftragsbestätigung von MyTOS nicht ausdrücklich gegenteilig aufgeführt, haftet MyTOS insbesondere nicht dafür, dass die bearbeiteten Teile für eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet sind oder weitergehende Erwartungen des Bestellers erfüllen. Dies gilt insbesondere für ausdrücklich vereinbarte Testbearbeitungen oder Probe- und Vorserien.

9.5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

9.6. Zunächst ist MyTOS stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Zur Mängelbeseitigung räumt der Besteller eine angemessene Frist ein. Verweigert er diese, so ist MyTOS von der Mängelhaftung befreit.

9.7. MyTOS trägt die notwendigen Kosten der Nacherfüllung, die insbesondere für Material, Arbeits-, Transport- und Wegezeiten bei MyTOS anfallen. Erhöhen sich die Kosten dadurch, dass die Lieferungen an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden, so sind die hierfür zusätzlich entstehenden Kosten vom Besteller zu tragen. Kosten für die Versendung der mangelhaften Ware an MyTOS sind ebenfalls vom Besteller zu tragen.

9.8. Schlägt Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. 12 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9.9. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhaften oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter  Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder sonstiger äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, entstehen. Soweit Mängelansprüche bezüglich beschichteter Verschleißteile geltend gemacht werden, entfällt die Mängelhaftung von MyTOS bei normalem Verschleiß. Im Zweifel obliegt es dem Besteller nachzuweisen, dass kein normaler Verschleiß vorliegt. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.10. Vor Versand wird MyTOS die bearbeitete Ware, soweit üblich prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu bezahlen. Waren, die zur Auslieferung kommen und eine fehlerhafte Bearbeitung in den Funktionsbereichen aufweisen, werden aussortiert und entsprechend gekennzeichnet. Für die Ware wird die Bearbeitungsleistung nicht fakturiert.

9.11. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen MyTOS bestehen nur soweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gilt im Übrigen Nr. 7 entsprechend.

9.12.    Für Schadensansprüche gilt im Übrigen Art. 12 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder
andere als die in diesem Artikel 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MyTOS und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


10.    Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

10.1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist MyTOS verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von MyTOS gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet MyTOS gegenüber dem Besteller wie folgt:
a) MyTOS wird sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies MyTOS nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht von MyTOS zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. 12.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von MyTOS bestehen nur dann, wenn der Besteller MyTOS über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und MyTOS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzverletzung verbunden ist.

10.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechte zu vertreten hat.

10.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von MyTOS nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von MyTOS gelieferten Produkten eingesetzt wird.

10.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen der Art. 9 Nr. 5, 6 und 10 entsprechend.

10.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. 9 entsprechend.

10.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen MyTOS und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.


11.    Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

11.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass MyTOS die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, das wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

11.2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinnen von Art. 9 Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von MyTOS erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht MyTOS das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will MyTOS von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


12.    Sonstige Schadensersatzansprüche

12.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

12.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12.3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12.4. Soweit dem Besteller nach diesem Art. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelhaftung geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. 9 Nr. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


13.    Ausfuhrbestimmungen

Eine eventuelle Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (s. auch Hinweise in Lieferschein und Rechnung). Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Besteller für die Erfüllung der Auflagen und die Einholung der entsprechenden Genehmigungen auf seine Kosten verantwortlich.


14.    Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). In allen Fällen, in denen, gleich aus welchem Grund, der ordentliche Rechtsweg eröffnet ist, ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, alleiniger Gesichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Aachen.


15.    Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

MyTOS GmbH, Grüner Winkel 1, 52070 Aachen

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